Mikroplastik-Verbot

Close up side shot of microplastics lay on people hand.Concept of water pollution and global warming. Climate change idea.
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2023 hat die EU ein schrittweises Verkaufsverbot für Mikroplastik als solchem und von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und bei deren Verwendung Mikroplastik frei werden kann, ausgesprochen.

Betroffen sind im ersten Schritt alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Betroffene Produkte können z. B. Kosmetika wie Glitter oder Peelings, Pflanzenschutzmittel oder Spielzeug sein. Für loses Mikroplastik gilt das Verkaufsverbot bereits ab dem 15.10.2023.

Die entsprechende Konsultation der europäischen Chemikalienagentur ECHA fand bereits im Jahr 2018 statt.

Für Arzneien, Lebens- und Futtermittel gibt es Übergangsfristen zwischen 4 und 12 Jahren, für Granulat in der Verwendung bei Sportanlagen, wie es beispielsweise für Kunstrasen verwendet wird, ist eine Übergangsfrist von 8 Jahren vorgesehen.

Ausgenommen sind Produkte, die kein Mikroplastik freisetzen oder die an Industriestandorten verwendet werden. Hersteller sind jedoch verpflichtet, Hinweise zur Produktverwendung und -entsorgung zu liefern, damit kein Mikroplastik frei wird.

Der REACH-CLP-Helpdesk hat ein ausführliches Merkblatt erstellt, das hier abgerufen werden kann. Diese Informationen werden regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Zudem hat die Kommission einen eigenen FAQ angekündigt.

Artikelnr: 234423

Martin Nätscher

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