Die neue Europäische Verpackungsverordnung – ein erster Überblick

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Der EU-Umweltrat hat im Dezember 2024 seine formale Zustimmung zur Europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) erteilt. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu fördern.

Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. Die europäische Harmonisierung bringt aber vorerst leider keine Reduzierung von bürokratischem Aufwand für Unternehmen mit sich: Neben der Bestellung von Bevollmächtigten, die für Unternehmen die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen europäischen Exportländern erfüllen, sind Registrierungspflichten in den jeweiligen nationalen Verpackungsregistern vorgesehen. Die zuständige Stelle hierfür ist in Deutschland die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Der komplette Gesetzestext zur europäischen Verpackungsverordnung 2025 ist auf der offiziellen Seite der Europäischen Union veröffentlicht.

PPWR gilt für alle Arten von Verpackungen.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Denn im Gegensatz zum deutschen Verpackungsgesetz unterscheidet die PPWR nämlich nicht zwischen Verpackungen im B2B- und B2C-Bereich: sie gilt für alle Arten von Verpackungen.

Die PPWR hat damit weitreichende Auswirkungen auf Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen, vertreiben oder befüllen, also insbesondere Verpackungswirtschaft, Handel, Gastronomie und Konsumgüterindustrie. Die neuen Vorgaben stellen sie vor große Herausforderungen: Verpackungen müssen beispielsweise künftig so gestaltet sein, dass sie den neuen Recycling- und Wiederverwendungsanforderungen entsprechen. Dies kann bedeuten, dass Materialien geändert oder Verpackungen neu konzipiert werden, um die künftigen Standards zu erfüllen. Diese Veränderungen erfordern ggf. eine umfassende strategische Planung und Anpassung der Geschäftsprozesse, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Dazu kommt: Mit den neuen Regelungen werden Verpackungen zunehmend zu einem Compliance-Risiko für Unternehmen. Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt die Betriebe für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen in die Pflicht – einschließlich Rücknahme und Recycling. So können unter anderem die Einrichtung von Rücknahmesystemen und Partnerschaften mit Recyclingunternehmen nötig werden. Darüber hinaus müssen Verpackungen zukünftig klar gekennzeichnet sein, um die Recyclingfähigkeit und eine korrekte Entsorgung zu gewährleisten. Dies erfordert zusätzliche Ressourcen für die Entwicklung und Implementierung neuer Etiketten und Informationssysteme.

Weitere Informationen in einem Merkblatt

Da einige Vorschriften derzeit noch nicht geregelt sind, wird die Verordnung in den kommenden Jahren durch sogenannte Durchführungs- und delegierte Rechtsakte noch weiter konkretisiert.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verpackungsverordnung sind in einem Merkblattzur Verfügung zusammengestellt.

Webinar zu diesem Thema

Die IHK zu Coburg bietet am 30.04.2025 ein Webinar zur PPWR an. Interessierte Unternehmen können sich hier anmelden.

Artikelnr: 288631

Martin Nätscher

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