Strengere Vorgaben im EU-Abfallrecht bringen erweiterte Herstellerverantwortung
Im Februar 2025 haben der Europäische Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und zur Regulierung von Textilabfällen erzielt.
Verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelverschwendung
Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die Lebensmittelverschwendung im Vergleich zu den Durchschnittswerten von 2021-2023 senken:
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung: Reduktion um 10 %.
- Einzelhandel, Gastronomie und Haushalte: Reduktion um 30 % pro Kopf.
Die Vereinbarung sieht außerdem die freiwillige Spende nicht verkaufter, für den menschlichen Verzehr unbedenklicher Lebensmittel als wichtigen Aspekt zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung vor.
Neue Vorschriften zur Reduzierung von Textilabfällen
Jährlich fallen in der EU etwa 12,6 Millionen Tonnen Textilabfall an. Um diesem Problem entgegenzuwirken, führt die EU folgende Maßnahmen ein:
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen werden verpflichtet, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Textilabfällen zu beteiligen. Die Höhe der Kosten für Unternehmen wird davon abhängen, wie zirkulär und nachhaltig das Design ihres Produkts ist. Die neuen Regeln erfordern daher eine transparentere Lieferkette.
- Bekämpfung der Ultrafast Fashion: Besonders Unternehmen, die auf schnelle Modezyklen setzen, werden durch höhere Abgaben belastet. Die Mitgliedstaaten können die von den Herstellern gezahlten Gebühren entsprechend der Nutzungsdauer von Textilprodukten und ihrer Haltbarkeit anpassen. Dies soll Anreize schaffen, langlebigere und umweltfreundlichere Materialien zu verwenden.
Kleinstunternehmen haben nach der Einführung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung ein weiteres Jahr Zeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen (insgesamt 3,5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften).
Die Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.