SCIP-Datenbank für SVHC-haltige Erzeugnisse
Seit 2021 müssen Unternehmen, die Artikel auf den EU-Markt bringen, SCIP-Meldungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen, wenn die Produkte, die sie auf den EU-Markt bringen, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthalten.
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