Arbeiten mit F-Gasen
Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) erlegt Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzanlagen, Kälte- und Kühltransportern sowie elektrischen Schaltanlagen Pflichten zur Dichtheitskontrolle, Aufzeichnungen, Abgabe und Sachkunde auf.
Personen, die an Anlagen mit F-Gasen folgende Tätigkeiten ausüben, müssen ein Zertifikat über eine bestandene Sachkundeprüfung vorlegen (bundesweit bieten unterschiedliche Anbieter Sachkunde- und Weiterbildungslehrgänge zum Erwerb der Sachkunde an): Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung, Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung. Die konkreten Tätigkeiten, die mit einer entsprechenden Sachkundebescheinigung ausgeübt werden dürfen, regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung in § 5. Kälteanlagenbauer und Mechatroniker für Kältetechnik mit bestandener Abschlussprüfung erhalten direkt von der IHK eine Sachkundebescheinigung.
Unternehmen, die diese Tätigkeiten durchführen, brauchen zudem eine Betriebszertifizierung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.