SCIP-Datenbank für SVHC-haltige Erzeugnisse
Seit 2021 müssen Unternehmen, die Artikel auf den EU-Markt bringen, SCIP-Meldungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen, wenn die Produkte, die sie auf den EU-Markt bringen, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthalten.
Die SCIP-Datenbank [„Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“] wird geschaffen, um eine einheitliche Informationssammlung zu ermöglichen. Die erforderlichen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und Produkten mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Erfasst werden beispielsweise der Name, die Konzentration sowie die Lokalisierung des SVHC-Stoffs. Die daraus hervorgehende Informationssammlung soll vor allem abfallbehandelnden Unternehmen als auch Verbrauchern (auf Anfrage) zur Verfügung stehen.
Die ECHA hat darüber informiert, dass die finale Version der SCIP-Datenbank Ende Oktober für Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus bietet die ECHA eine Art Infografik an, in der die hauptsächlichen Anforderungen und Definitionen hinsichtlich der Datenbank erläutert werden.
Die nationale Umsetzung der Datenbank erfolgt in Deutschland im neuen Paragrafen 16f des Chemikaliengesetzes. Darin heißt es, dass Unternehmen zur Erfüllung der Anforderung der Datenbank der ECHA die entsprechenden Informationen nach Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie - und damit mittelbar nach Artikel 33 REACH – “zur Verfügung stellen“ müssen. Details zu dieser Pflichterfüllung soll eine neue Rechtverordnung regeln.
Die Website mit weiteren Informationen zu SCIP finden Sie unter https://echa.europa.eu/de/scip-support
Mehrere (Fach-)Verbände haben eine gemeinsame Verbändeinformation zu den neuen Informationspflichten zu Stoffen in Erzeugnissen aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie beziehungsweise zur SCIP-Datenbank verfasst. Unternehmen soll damit die Erfüllung der neuen Anforderungen erleichtert werden. Das Dokument geht auf verschiedene Handlungsvarianten für Unternehmen zur Vorbereitung und Erfüllung der Informationspflichten ein.
Martin Nätscher
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