Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen
Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen
Auszug aus dem BAFA-Energieförderangebot:
BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Im Rahmen des Moduls 1 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. In Modul 2 werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
BAFA – Sanierung Nichtwohngebäude
Bei dieser Förderung für effiziente Gebäude werden unter anderem Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Außerdem wird gefördert:
- Anlagentechnik(Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades, Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet)
- Heizungsoptimierung (Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung (Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen)
BAFA - Förderung Kälte- und Klimaanlagen
Förderfähig sind stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt, zum Beispiel Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme oder Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich Kühlmöbel
Brennstoffzellen-Heizung auch für KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet auch ein Förderprogramm für die Beschaffung von Brennstoffzellenheizungen an. Betriebe können die Förderung für Anlagen in Nichtwohngebäuden beantragen (Neubau und Bestand).
Die Beantragung erfolgt über die KfW in dem Programm "Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude". Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter Heizungsförderung für Unternehmen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte immer vor Beginn einer Investition oder Bestellung einen Förderantrag stellen und den Bescheid des Fördergebers abwarten!
Eine weitere Übersicht zu Energieeffizienzförderprogrammen finden Sie auf der Website Deutschland macht’s effizient.
Förderung von Umweltschutz und Energiemaßnahmen
Mit dem aktuellen Umwelt- und Klimapakt arbeiten die Bayerische Staatsregierung und ihre Partner, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie der Bayerische Handwerkstag (BHT) daran, Lösungen im Umgang mit herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln, um damit Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen und Betrieben voranbringen.
Förderdatenbank des Bundes
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
LfA-Produkte: Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus
Zur Bewältigung und Forcierung der Energiewende hat die LfA ihre Produktfamilie der Energiekredite um den Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus erweitert. Zielte das bisherige Angebot der Energiekredite auf den Bereich Energieeffizienz ab, so haben die neuen Energiekredite den Bereich der Energieerzeugung regenerativer Energien, inklusive Speicherung und Integration ins Stromnetz, im Fokus. Anträge können seit dem 2. Mai 2022 eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie hier.LfA - Umweltschutz
Wolfgang Luka
KontaktTelefon: 0851 507-242
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