Beratung und Service

Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen

Eco-friendly house became more affordable thanks to a tax credit and subsidy for solar energy, highlighting the benefits of renewable energy vs. traditional sources.

Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen

Die gesamte Bundesförderung für die Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bauen und Sanieren wurde zu Beginn des Jahres 2021 auf neue Füße gestellt.

Zentrale Neuerung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Umfänglichkeit der Förderarchitektur und die Attraktivitätssteigerung durch die Möglichkeit von Kredit- und Zuschussförderung für alle Gebäudetypen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Zum 1. Januar 2021 startete die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft Ausfuhrkontrolle) und löste die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“, des Anreizprogramms Energieeffizienz sowie der Heizungsoptimierung ab. Die inhaltlichen Neuerungen, die zum 1. Januar 2020 bereits gestartet sind, umfassen insbesondere die Förderhöhen. Die Förderquoten wurden um 10 Prozentpunkte angehoben. Neu eingeführt werden 2021 noch Zuschläge für vornehmlich erneuerbar beheizte oder besonders nachhaltige Gebäude. Die energetische Sanierung eines gewerblichen Gebäudes kann somit mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Aufgrund der vielen Anwendungsfragen zum BEG hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Fragenkatalog (FAQs) erstellt, der unter www.bmwi.de abgerufen werden kann.

Auszug aus dem BAFA-Energieförderangebot:

BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Im Rahmen des Moduls 1 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. In Modul 2 werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

BAFA – Sanierung Nichtwohngebäude

Bei dieser Förderung für effiziente Gebäude werden unter anderem Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Außerdem wird gefördert:

  • Anlagentechnik(Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades, Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet)
  • Heizungsoptimierung (Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe)
  • Fachplanung und Baubegleitung (Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen)

BAFA - Förderung Kälte- und Klimaanlagen

Förderfähig sind stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt, zum Beispiel Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme oder Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich Kühlmöbel

Brennstoffzellen-Heizung auch für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet auch ein Förderprogramm für die Beschaffung von Brennstoffzellenheizungen an. Betriebe können die Förderung für Anlagen in Nichtwohngebäuden beantragen (Neubau und Bestand). Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 Kilowatt elektrischer Leistung.

Der Zuschuss für die Leistungskasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus einem Fest­betrag von 6.800 Euro und einem leistungs­abhängigen Betrag von 550 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung. Bei einer Brennstoffzellenheizung mit einer Leistung von 5 Kilowatt elektrisch beträgt die Förderung maximal also 34.300 Euro. Die Beantragung erfolgt über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de.

Wichtiger Hinweis:
Bitte immer vor Beginn einer Investition oder Bestellung einen Förderantrag stellen und den Bescheid des Fördergebers abwarten!

Eine weitere Übersicht zu Energieeffizienzförderprogrammen finden Sie auf der Website Deutschland macht’s effizient.

Artikelnr: 235028

Wolfgang Luka

Kontakt

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