Einnahme-Überschuss-Rechnung
Spätestens mit der ersten Einnahme beginnt für Selbstständige das Kapitel Buchführung. Für die Einen ist sie „faszinierend“, für die Anderen „lästiges Übel“. Wie auch immer man zu ihr steht - sie ist fester Bestandteil des betrieblichen Alltags und nicht schwierig.
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Existenzgründer
Details
Nach §4 Absatz EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, Ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Dies trifft insbesondere auf Freiberufler, Kleingewerbetreibende und bestimmte Selbstständige zu. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung wird auf eine umfangreiche Buchführung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet. Nichtsdestotrotz sind im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung etliche Formalia einzuhalten, die im Einkommenssteuergesetz begründet sind. Da die EÜR als Jahresabschluss bspw. dem Finanzamt einzureichen ist, sollte hier mit großer Sorgfalt vorgegangen werden.
Inhalte
Inhalt:
Inhalte und Aufbau dieser „einfachen“ Buchführung werden Ihnen während des Seminars vorgestellt.
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Welche Vorteile hat diese Buchführung für mich?
- Was verlangt das Finanzamt von mir?
- Wie erleichtere ich mir die steuerliche Organisation?
- Wie sieht die Gewinnermittlung im Detail aus?
Investition: 290€
Online 17.09.2025
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