Warenursprung und Lieferantenerklärungen
Die Europäische Union hat eine Vielzahl von Präferenzabkommen geschlossen, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zu Zollvorteilen führen können, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sofern man die Vorteile in Anspruch nehmen möchte, muss bei Waren der Ursprung nach dem Abkommen ermittelt und der Nachweis mit vorgeschriebenen Dokumenten belegt werden (Lieferantenerklärung, EUR1, Ursprungserklärung auf der Rechnung).Als verfahrenstechnische Erleichterung ist die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer möglich. Neben der Ursprungsermittlung nach dem Präferenzrecht, die zu Zollvorteilen führen können, ist bei der Ausfuhr der handelsrechtliche Ursprung zu bestimmen.
Zielgruppe
Sachbearbeiter des Imports und Exports.
Inhalte
Es soll ein Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen geben und anhand von Beispielfällen die selbstständige Anwendung auf die betriebliche Praxis ermöglicht werden.
- Abgrenzung zwischen präferenziellem und nicht-präferenziellem Ursprung
- Bedeutung von Präferenzen
- Vorstellung der Präferenzabkommen
- Ursprungsermittlung anhand von praktischen Beispielen
- Lieferantenerklärungen nach Unionszollkodex
- Neue Präferenzabkommen
Investition: 339€
Straubing 07.10.2024