Fit für die interne Meldestelle
Gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG-E müssen die Beschäftigungsgeber dafür Sorge tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.
Nach der Gesetzesbegründung kann dies durch geeignete Schulungen sichergestellt werden. Dieses Seminar dient dem Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Ziele
- Sie kennen alle Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die für die Fachkunde nötig sind.
- Sie erwerben die notwendige Fachkunde
Inhalte
- Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
- Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
- Aufbewahrungs- und Löschpflichten
- Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
- Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit Meldungen
Investition: 250€
Neue Termine folgen.
Wir führen dieses Training auch als individuelle Inhouse-Schulung durch. Sprechen Sie uns gerne an