17.06.2024

Hochwasser: Rat und Hilfe für betroffene Unternehmen

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Soforthilfe kann beantragt werden – Beratung und Information durch die IHK (17.06.2024)

Auch in Niederbayern wurden Unternehmen durch das Hochwasser getroffen und haben weiterhin mit zum Teil massiven Schäden zu kämpfen. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, mit einem Soforthilfeprogramm betroffene Unternehmen zu unterstützen. Diese Hochwasserhilfe für Betriebe ist jetzt verfügbar und kann über die Regierung von Niederbayern beantragt werden – darauf weist die IHK Niederbayern die Betriebe aus Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus hin.Wichtigste Eckpunkte der Soforthilfe

Wichtigste Eckpunkte der Soforthilfe

Hans Meyer, der bei der IHK die Beratung der Unternehmen rund um das Thema Hochwasser koordiniert, erklärt die wichtigsten Eckpunkte des Hilfsprogramms: „Bis zu 200.000 Euro sollen betroffene Unternehmen aus dem Soforthilfeprogramm erhalten können. Erstattet werden nur unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an den Betriebsstätten oder der Infrastruktur. Vorgesehen ist eine Soforthilfe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben bei nicht versicherbaren Schäden, bei versicherten Schäden von bis zu 25 Prozent. Wenn Unternehmen durch das Hochwasser in ihrer Existenz bedroht sind, sollen zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds möglich sein, die bis zu 100 Prozent der Schäden abdecken.“ Auch wenn es Aufwand und Bürokratie bedeute, empfiehlt Meyer den betroffenen Unternehmen, sich vor einem Antrag genau über die Anforderungen sowie die Förderrichtlinien zu informieren, um Probleme wie etwa Nachforderungen oder eine (teilweise) Aberkennung von Hilfen im Nachhinein zu vermeiden. Wichtig sei außerdem, sich einen Gesamtüberblick über alle zur Verfügung stehenden Hilfen und Erleichterungen zu verschaffen.

IHK bietet Information und Beratung

„Neben einer schnellen und verlässlichen Hilfe sind daher gesicherte Informationen und individuelle Beratung gefragt“, betont Meyer und empfiehlt dazu das Beratungs- und Serviceangebot der IHK. Weiterführende Informationen, Links zu den Antragsformularen und Kontakte hat die IHK auf ihrer Website zusammengestellt: www.ihk-niederbayern.de/hochwasser Hier finden sich unter anderem auch Antworten auf häufige Unternehmensfragen zum Hochwasser oder eine Online-Suche für von der IHK bestellte und vereidigte Sachverständige, die als neutrale Experten etwa Schäden an Gebäuden beurteilen können. Laut Wirtschaftsministerium müssen betroffene Unternehmen einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung beauftragen, wenn sie die Hilfen nutzen wollen. Auch dazu stehen Informationen auf der Website der IHK.

Hans Meyer

Kontakt

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