IHK Niederbayern

Schlichter und Richter

Gesetze
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Wenn Unternehmer untereinander in Streit geraten, ist wirtschaftlicher Sachverstand gefragt. Deswegen ernennen die Landgerichte auf Vorschlag der IHK Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter. Die Handelsrichter wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit und bringen hier ihre Erfahrung aus Praxis ein.

Wenn beide Seiten zustimmen, können Kaufleute ihre Streitigkeiten auch vor einem Schiedsgericht der IHK austragen. Gegenüber einem normalen Gerichtsprozess bietet das Schiedsgerichtsverfahren viele Vorteile. Unter anderem ist ein solches Verfahren schneller, kostengünstiger und vor allem wirtschaftsnäher. Die Geschäfte des Schiedsgerichts für die IHK. Es kann nur tätig werden, wenn beide Streitparteien vereinbaren, dass das Schiedsgericht zuständig sein soll. Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.

Artikelnr: 233834