IHK Niederbayern

Gesetzlicher Auftrag und unsere Aufgaben

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Die Tradition der IHK geht in Niederbayern bis 1848 zurück. Die IHKs haben seit 1956 den gesetzlichen Auftrag (IHK-Gesetz), das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken. Die Pflichtmitgliedschaft ist die nötige Basis dafür. Sie macht die IHK unabhängig von großen Beitragszahlern und staatlichen Zuwendungen. Auch die bayerische Verfassung sichert der IHK Niederbayern das Privileg zu, bei „wirtschaftlichen Gestaltungsaufgaben“ mitzuwirken.

Aus diesem gesetzlichen Auftrag leitet sich unser gesamtes Wirken ab, das unter dem Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns steht: die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die Vertretung der Interessen aller unserer Mitglieder gegenüber der Politik und Verwaltung sowie unsere Serviceleistungen für Unternehmen.

Artikelnr: 232836